Alle Arbeitnehmenden und Lernenden unter 30 Jahren, die sich in einer Organisation im Bereich Kultur, Sport oder Soziales freiwillig für Kinder- und Jugendaktivitäten engagieren, haben gesetzlich Anspruch auf fünf zusätzliche unbezahlte Urlaubstage pro Jahr. Der Jugendurlaub ist seit 1991 im Artikel 329e des Obligationenrechts verankert.
Städte profitieren davon, den Jugendurlaub zu fördern: Wenn sich junge Menschen engagieren, zum Beispiel in Lagern, Ausbildungen oder verschiedenen Vereinsaktivitäten, stärken sie das lokale Vereinsleben, tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, entwickeln wertvolle Kompetenzen für die Gemeinschaft und beteiligen sich aktiv am Stadtleben.
Städte profitieren nicht nur vom Jugendurlaub, sondern spielen auch eine wichtige Rolle dabei, diesen bei jungen Menschen, lokalen Vereine, Jugendfachstellen, Schulen und Quartiernetzwerken bekannt zu machen. Deshalb lädt die SAJV die Städte ein, via ihre Kommunikationskanäle und bei ihren lokalen Partner*innen über den Jugendurlaub zu informieren. Detaillierte Informationen, ein Chatbot sowie Flyer zum Bestellen sind verfügbar unter: https://jugendurlaub.ch/